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Über uns

Ihr Spezialist für Haarverdichtung in Chemnitz. Wir bieten individuelle Lösungen für Haarausfall und dünner werdendes Haar mit Perücken, Haarsystemen und mehr.

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LEISTNER Die Zweithaarspezialisten

Krankenkassen-Zuschuss
für Haarersatz

Kostenübernahme durch die Krankenkasse – Ihr Weg zum Haarsystem auf Rezept

Wer hat Anspruch auf Haarersatz von der Krankenkasse?

Wenn Sie unter krankheitsbedingtem Haarausfall leiden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in vielen Fällen einen Zuschuss für ein Haarsystem, ein Oberkopfhaarteil oder eine Perücke auf Rezept. Voraussetzung ist ein ärztlich bestätigter Haarverlust – wir beraten Sie gern individuell zu Ihrem Anspruch!

Krankenkassen-Zuschuss für Perücken

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss für Ihr Haarsystem oder Ihre Perücke haben?

Wir beraten Sie gern – unverbindlich und kostenlos. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nennen Sie Ihre Krankenkasse – wir klären alle Details für Sie.

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LEISTNER Die Zweithaarspezialisten

So funktioniert die Kostenübernahme Schritt für Schritt

Rezept für Haarersatz erhalten

Sie benötigen ein ärztliches Rezept für Haarersatz (Perücke, Haarsystem, Haarteil). Dieses können folgende Fachärzte ausstellen:

  • Hausärzte (Allgemeinmediziner, Internisten)
  • Hautärzte (Dermatologen)
  • Onkologen / Hämatologen
  • Gynäkologen
  • Endokrinologen
  • Psychiater / Psychotherapeuten
  • Chirurgen, Plastische Chirurgen
  • Urologen
  • Rheumatologen
  • Kinderärzte
  • Weitere Fachärzte mit Kassenzulassung

Tipp: Die Formulierung auf dem Rezept kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Wir helfen Ihnen gern weiter – kontaktieren Sie uns unter Angabe Ihrer Krankenkasse.

Rezept einreichen und Beratungstermin vereinbaren

Sobald Sie Ihr Rezept erhalten haben, senden Sie es bitte per Post an uns oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Das Rezept ist 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig – innerhalb dieser Frist muss es bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Beratungstermin

Während ausführlicher Termine in einem unserer Salons haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend, unverbindlich und diskret über die Lösungen für Ihr ganz persönliches Haarproblem zu informieren. Sie erhalten einen Überblick zu verschiedensten Haarsystemen und können diese selbstverständlich auch aufsetzen, fühlen und sich damit vertraut machen. Finden Sie gleich bei Ihrem ersten Termin das für Sie passende Zweithaar, wird dieses für Sie von uns reserviert oder an Sie ausgeliefert. Wir passen Ihr neues Haar an Ihre Bedürfnisse (Passform, Frisur usw.) an, damit Sie sich wohl, schön und sicher fühlen – denn das ist das Wichtigste.

Wir übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse

Wir erstellen für Sie einen Kostenvoranschlag und reichen diesen zusammen mit Ihrem Rezept und allen notwendigen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Nach der Genehmigung: Anpassung Ihres Haarsystems

Nun kann das vorher in einer oder mehreren Beratungen ausgesuchte Haarsystem ausgeliefert werden. Zur Auslieferung gehört ebenso die individuelle Anpassung in Passform und Frisur genauso wie die Beratung zu Pflege, Tragekomfort und notwendigem Zubehör.

  • Perfekte Passform und Schnitt
  • Frisurberatung und Anpassung
  • Pflege- und Stylingtipps
  • Auswahl von Zubehör (z. B. Unterziehhauben, Pflegeprodukte)

Mehrkosten, die über dem Kassenzuschuss liegen, tragen Sie selbst. Auf Wunsch bieten wir eine 0 %-Finanzierung an – sprechen Sie uns einfach an.

Abrechnung

Nach der Auslieferung rechnen wir Ihr unterschriebenes Rezept direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Dieser Service ist ebenfalls für Sie kostenlos.

LEISTNER Die Zweithaarspezialisten

Wann zahlt die Krankenkasse für ein Haarsystem?

Hier eine Übersicht über die häufigsten medizinischen Gründe:

Erblich bedingter Haarausfall

  • z. B. dünner werdendes Haar, breiter werdender Scheitel, Geheimratsecken
  • schleichender Verlauf über Monate oder Jahre

→ daraus resultierender starker Leidensdruck

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Ihr Haarvolumen lässt für Sie merklich nach. Sie empfinden zum Beispiel Ihren Scheitel breiter als früher. Ihnen fallen Geheimratsecken auf, die es früher nicht gab. Sie haben Mühe, die gewohnte Frisur zu stylen. Sie müssen häufiger die Haare waschen, um “Ihre” Frisur zu haben. Hierbei kann es sich um erblich bedingten Haarausfall handeln – oft hatte eine mit Ihnen verwandte Person eine ähnliche Haar-Situation oder über ähnliche Sorgen berichtet. Meist ist es ein schleichender Prozess, der sich Monate bis Jahre ziehen kann. Anfangs arrangieren Sie sich noch mit der Haar-Situation, aber irgendwann ist der Leidensdruck zu groß und Sie wollen den Haarverlust nicht mehr ohne eine zufriedenstellende Lösung hinnehmen. Ihr Alltag soll nicht durch die Angst vor einer durchscheinenden Kopfhaut bestimmt werden. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in diesem Fall an den Kosten für ein Haarsystem.

Rückzug des Haaransatzes an der Stirn

  • oft mit Ausfall von Augenbrauen und Gesichtsbehaarung
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Frontaler Haarausfall (Alopecia frontalis) – Die Haare beginnen an der Stirn auszufallen und der Haarausfall “wandert” immer weiter nach hinten auf dem Kopf. Meist sind bereits die Augenbrauen und die Gesichtsbehaarung ausgefallen, bevor der Haarausfall am Haaransatz beginnt.
Fixierung / Kleben eines Haarersatzes am Oberkopf eines männlichen Kunden

Dauerhafte Alopezie nach Krebsbehandlung

  • wenn der Haarwuchs nach 6 Monaten nicht wieder einsetzt

→ höherer Zuschuss als bei temporärem Verlust möglich

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Sollte die Chemotherapie oder Behandlung einer Erkrankung bereits mehrere Wochen oder Monate zurückliegen und der Haarwuchs nicht oder nur unzureichend erfolgen, besteht weiterhin Anspruch auf die Kostenübernahme für Haarersatz durch die Krankenkasse. In diesem Fall sprechen Krankenkassen von einer Dauerversorgung, da der haarlose Zustand länger als ein halbes Jahr vorliegt. In diesem Fall übernehmen gesetzliche Krankenkassen meist einen höheren Betrag als zum Beispiel während der Chemotherapie.
Zufriedener männlicher Kunde mit neuem Haarersatz

Kreisrunder, diffuser oder kompletter Haarausfall

  • Autoimmunerkrankung mit unklarem Verlauf

→ Krankenkassen leisten regelmäßige Zuschüsse für Perücken und Haarteile

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  • areata = punktueller Haarausfall
  • diffusa = diffuser Haarausfall
  • totalis = totaler Haarausfall 

Alopecia ist der latinische Begriff für Haarausfall. Eine Autoimmunerkrankung oder andere Erkrankungen können die Ursache für diese Arten von Haarverlust sein. Meist ist die Findung der Diagnose langwierig und eine zufriedenstellende Heilung ist nur manchmal möglich. Um den Zeitraum bis zur vollständigen Wiederherstellung des Haarvolumens zu überbrücken, unterstützt Sie Ihre Krankenkasse mit regelmäßigen Zuschüssen für Zweithaar.

Hormonelle Ursachen und endokrinologische Erkrankungen

  • z. B. Schilddrüsenerkrankungen, PCO-Syndrom, Nebennierenschwäche

→ führt oft zu brüchigem oder ausdünnendem Haar

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Hormonelle Ursachen, endokrinologische Erkrankungen wie zum Beispiel Schilddrüsenerkrankungen, PCO-Syndrom, Nebenniereninsuffizienz und andere können ebenfalls Ursache für dünner werdendes und/oder brüchiges Haar sein.

Infektionen und Folgezustände schwerer Erkrankungen

  • temporärer Haarausfall nach z. B. Corona, Influenza, Fiebererkrankungen

→ Versorgung bis zur vollständigen Regeneration

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Haarausfall nach einer oder mehreren schweren Erkrankungen (Infektionen) – es kann einige Wochen nach diesen Infektionen zu plötzlichem Haarverlust kommen. Während der Erkrankungen wurden die Haarwurzeln unzureichend versorgt, um neue Haarzellen zu produzieren. Infolgedessen kam es zu einer Abstoßung des Haares und dem späteren Ausfall. Hierbei handelt es sich häufig nur um einen temporären Haarausfall, da die Haarwurzeln nach der Genesung wieder versorgt werden. Trotz allem dauert der Nachwuchs teilweise mehrere Monate und eine Versorgung mit einem Haarteil oder einer Perücke ist notwendig, um die psychische Belastung zu minimieren.

Zwanghaftes Haareausreißen

  • auch bei psychisch bedingtem Haarverlust besteht Anspruch auf Haarersatz
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Auch bei dieser und anderen psychischen Belastungen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss für ein Haarsystem. Scheuen Sie sich nicht, Ihre betreuende Person bezüglich eines Rezeptes anzusprechen. Wir unterstützen Sie gern.

Haarausfall bei seltenen Erkrankungen

  • bei einigen der über 8.000 seltene Erkrankungen ist Haarverlust ein Symptom

→ Zuschüsse sind auch hier möglich

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Haarausfall als Symptom einer seltenen Erkrankung. Bei mehr als 8.000 bekannten seltenen Erkrankungen gibt es leider auch einige, bei denen die Betroffenen mit Haarverlust, dünnem oder geschädigten Haar zu kämpfen haben.
Männlicher Kunde mit Haarausfall am Oberkopf – Jetzt Krankenkassen-Zuschuss für Perücken oder Haarsysteme beantragen.

Narbenalopezie

  • durch Verbrennungen, Bestrahlung, Operationen oder
  • Hauterkrankungen z. B. bei Lupus, Schuppenflechte, Neurodermitis

→ dauerhafte kahle Stellen ohne Nachwuchs

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Narbenalopezia: Durch Verletzungen, Verbrennungen, Operationen, Bestrahlung, Unfälle oder entzündliche Hautkrankheiten (z. B. Lupus erythematodes, Lichen planopilaris, Schuppenflechte, Neurodermitis usw.) sind die Haarwurzeln nicht mehr vorhanden oder stark geschädigt. Somit kann an diesen Stellen kein Haar mehr wachsen, wodurch es zu kahlen Bereichen auf der Kopfhaut kommt.

Haarausfall durch Krebstherapie

  • meist temporärer Verlust mit langsamer Regeneration
  • durch Chemotherapie, Bestrahlung oder Hormonbehandlung

→ Perücke wird für ca. 6–12 Monate benötigt

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Haarausfall durch die Behandlung von Krebs – Chemotherapie, Hormonbehandlung usw. Meist kommt es zu einem temporären Haarausfall von einigen Monaten. Nach beendeter Behandlung können noch weitere Wochen vergehen, ehe der Haarwuchs wieder beginnt. Man rechnet mit einem Zentimeter Haarwuchs pro Monat. Eine Perücke ist in diesem Fall für ein halbes bis ein Jahr ein zuverlässiger Begleiter.
Individualisierung / Schnitt des Haarersatzes eines männlichen Kunden

Transidentität – Besonderheit: Transfrauen

Empfehlung:

  • lassen Sie sich das Rezept von einem einfühlsamen Hausarzt oder Endokrinologen ausstellen
  • Unterstützung bieten auch Trans-Beratungsstellen und der VdK, falls nötig
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Transfrauen (Mann → Frau) haben oft mit starkem androgenetischem Haarausfall zu kämpfen, der durch eine späte Hormonbehandlung nicht immer rückgängig gemacht wird. Ein Haarsystem kann hier zur psychischen Stabilisierung und zum besseren „Passing“ beitragen.

LEISTNER Die Zweithaarspezialisten

Wie oft zahlt die Krankenkasse für Haarersatz?

Die Häufigkeit der Erstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab:

Tragedauer bis ca. 6 Monate und Kunsthaar: in der Regel 2× pro Jahr ODER
Tragedauer mehr als 6 Monate und Echthaar oder hochwertige Synthetik: meist 1× jährlich

Wir informieren Sie gern zu den konkreten Konditionen Ihrer Krankenkasse.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss für Ihr Haarsystem oder Ihre Perücke haben?

Wir beraten Sie gern – unverbindlich und kostenlos. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nennen Sie Ihre Krankenkasse – wir klären alle Details für Sie.

0371 - 42 97 94

info@leistner-haar.de

Private Krankenkassen

Auch viele private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für Haarersatz. Die Höhe und Häufigkeit der Erstattung ist vom gewählten Tarif abhängig. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Versicherung.

Berufsgenossen-schaften (BG)

Kommt es im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zum Haarverlust (z. B. durch Chemikalien oder Unfälle), kann die Berufsgenossenschaft statt der Krankenkasse für die Kosten eines Haarsystems aufkommen. Hierfür ist ein ärztliches oder fachliches Gutachten erforderlich.

Ablehnung und Widerspruch

Bei Ablehnung durch die Krankenkasse lohnt sich häufig ein Widerspruch mit fachlicher Begründung. Sprechen Sie Ihren Arzt diesbezüglich an.