Kontaktformular
Wie können wir Ihnen behilflich sein? Schreiben Sie uns gerne Ihr Anliegen und wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Wer hat Anspruch auf Haarersatz von der Krankenkasse?
Wir beraten Sie gern – unverbindlich und kostenlos. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nennen Sie Ihre Krankenkasse – wir klären alle Details für Sie.
Sie benötigen ein ärztliches Rezept für Haarersatz (Perücke, Haarsystem, Haarteil). Dieses können folgende Fachärzte ausstellen:
Tipp: Die Formulierung auf dem Rezept kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Wir helfen Ihnen gern weiter – kontaktieren Sie uns unter Angabe Ihrer Krankenkasse.
Sobald Sie Ihr Rezept erhalten haben, senden Sie es bitte per Post an uns oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Das Rezept ist 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig – innerhalb dieser Frist muss es bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Während ausführlicher Termine in einem unserer Salons haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend, unverbindlich und diskret über die Lösungen für Ihr ganz persönliches Haarproblem zu informieren. Sie erhalten einen Überblick zu verschiedensten Haarsystemen und können diese selbstverständlich auch aufsetzen, fühlen und sich damit vertraut machen. Finden Sie gleich bei Ihrem ersten Termin das für Sie passende Zweithaar, wird dieses für Sie von uns reserviert oder an Sie ausgeliefert. Wir passen Ihr neues Haar an Ihre Bedürfnisse (Passform, Frisur usw.) an, damit Sie sich wohl, schön und sicher fühlen – denn das ist das Wichtigste.
Wir erstellen für Sie einen Kostenvoranschlag und reichen diesen zusammen mit Ihrem Rezept und allen notwendigen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Nun kann das vorher in einer oder mehreren Beratungen ausgesuchte Haarsystem ausgeliefert werden. Zur Auslieferung gehört ebenso die individuelle Anpassung in Passform und Frisur genauso wie die Beratung zu Pflege, Tragekomfort und notwendigem Zubehör.
Mehrkosten, die über dem Kassenzuschuss liegen, tragen Sie selbst. Auf Wunsch bieten wir eine 0 %-Finanzierung an – sprechen Sie uns einfach an.
Nach der Auslieferung rechnen wir Ihr unterschriebenes Rezept direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Dieser Service ist ebenfalls für Sie kostenlos.
Wann zahlt die Krankenkasse für ein Haarsystem?
Hier eine Übersicht über die häufigsten medizinischen Gründe:
→ daraus resultierender starker Leidensdruck
→ höherer Zuschuss als bei temporärem Verlust möglich
→ Krankenkassen leisten regelmäßige Zuschüsse für Perücken und Haarteile
Alopecia ist der latinische Begriff für Haarausfall. Eine Autoimmunerkrankung oder andere Erkrankungen können die Ursache für diese Arten von Haarverlust sein. Meist ist die Findung der Diagnose langwierig und eine zufriedenstellende Heilung ist nur manchmal möglich. Um den Zeitraum bis zur vollständigen Wiederherstellung des Haarvolumens zu überbrücken, unterstützt Sie Ihre Krankenkasse mit regelmäßigen Zuschüssen für Zweithaar.
→ führt oft zu brüchigem oder ausdünnendem Haar
→ Versorgung bis zur vollständigen Regeneration
→ Zuschüsse sind auch hier möglich
→ dauerhafte kahle Stellen ohne Nachwuchs
→ Perücke wird für ca. 6–12 Monate benötigt
Empfehlung:
Die Häufigkeit der Erstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab:
Tragedauer bis ca. 6 Monate und Kunsthaar: in der Regel 2× pro Jahr ODER
Tragedauer mehr als 6 Monate und Echthaar oder hochwertige Synthetik: meist 1× jährlich
Wir informieren Sie gern zu den konkreten Konditionen Ihrer Krankenkasse.
Wir beraten Sie gern – unverbindlich und kostenlos. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nennen Sie Ihre Krankenkasse – wir klären alle Details für Sie.
Auch viele private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für Haarersatz. Die Höhe und Häufigkeit der Erstattung ist vom gewählten Tarif abhängig. Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Versicherung.
Kommt es im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zum Haarverlust (z. B. durch Chemikalien oder Unfälle), kann die Berufsgenossenschaft statt der Krankenkasse für die Kosten eines Haarsystems aufkommen. Hierfür ist ein ärztliches oder fachliches Gutachten erforderlich.
Bei Ablehnung durch die Krankenkasse lohnt sich häufig ein Widerspruch mit fachlicher Begründung. Sprechen Sie Ihren Arzt diesbezüglich an.